Flaggenführung

Fehlender Respekt und Aufmerksamkeit gegenüber Nationalflaggen wird von vielen Staaten empfindlich registriert und kann zu unliebsamen Reaktionen führen. So macht sich derjenige, der die Flaggenregeln nicht beachtet, Feinde und manchmal sogar strafbar. Geld oder Freiheitsstrafen sind in diesem Zusammenhang nicht ungewöhnlich.

Jedes Schiff vertritt die Flagge, die es fährt. Es ist so zu führen, dass es das Ansehen seiner Flagge und damit seines Landes oder Verbandes nicht schädigt. Der Stander eines Wassersportvereins verpflichtet ebenfalls. Flaggen und Stander müssen in einwandfreiem Zustand sein. Alle Flaggen am Flaggenstock und unter der Saling müssen bis dicht an den Flaggenknopf bzw. bis dicht unter die Saling vorgeheißt sein. Flaggleinen dürfen keine Lose haben. Außer den nachstehend aufgeführten Flaggen und Standern sollen keine anderen Flaggen und Stander ständig gefahren werden.

Auf See sollen grundsätzlich keine Flaggen unter der Saling gefahren werden, um eine Verwechselung mit Flaggensignalen zu vermeiden.

Flaggen sollen bei einem Seitenverhältnis 6 : 10 eine der Yacht angemessene Größe haben.


Die Bundesflagge

Jede in Dienst gestellte Segel- und Motoryacht führt auf den Seeschiffahrtsstraßen, in Küstengewässern, auf See und im Ausland die Nationalflagge. Die Nationalflagge ist die Bundesflagge. Sie ist die wichtigste an Bord.  Sie wurde 1949 mit ihren schwarz-rot-goldenen Streifen als offizielle Flagge der Bundesrepublik Deutschland eingeführt.

Jeder Deutsche darf auf seinem Schiff ausschließlich die Bundesflagge als Nationale am Heck führen. Auf Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässern, auf See und im Ausland muss er die Nationalflagge führen. Dazu gehören in Deutschland u.a. der Nord-Ostsee-Kanal, die Elbe unterhalb des Hamburger Hafens, die Weser unterhalb Bremen und die Ems unterhalb Papenburg.

Auch auf ausländischen Binnengewässern empfiehlt es sich, die Nationale zu führen, obwohl es nicht überall Vorschrift ist. In manchen Ländern können auch anderslautende Bestimmungen gelten.

Beim Chartern im Ausland bleibt die Nationalflagge, die am Boot hängt, unverändert.

Im Hafen, vor Anker und in Fahrt wird die Flagge am Flaggenstock, möglichst in der Mitte des Hecks, gesetzt. Der Flaggenstock soll etwa 40 Grad nach achtern geneigt sein, damit die Flagge auch bei Windstille klarfällt und erkennbar ist. Am Flaggenstock darf nur die Nationalflagge gefahren werden. Unter Segel kann die Flagge auch an der Gaffel oder bei Hochtakelung am Großsegel-Achterliek an einer Flaggenleine gefahren werden.

Auf Booten im Binnenschifffahrtsbereich braucht die Bundesflagge nicht gesetzt zu werden

Auf einem mehrmastigen Fahrzeug wird die Flagge in Fahrt im Topp des hinteren Mastes gefahren, im Hafen oder vor Anker wird sie als Heckflagge gesetzt. Die Hafenflagge soll grundsätzlich größer sein als die Seeflagge.

Die Nationalflagge darf nicht - wie oft üblich - am Achterstag gefahren werden.

Eine gecharterte Yacht führt grundsätzlich die Nationalflagge ihres Eigners. Lediglich in den Fällen, in denen der deutsche Charterer die Eigenschaft als Ausrüster im handelsrechtlichen Sinne (für das einem ausländischen Eigner gehörende Schiff) erwirbt, kann ihm auf Antrag vom Bundesminister für Verkehr die Befugnis verliehen werden, für eine bestimmte Zeit die Bundesflagge zu führen. Für Sportboote ist diese Voraussetzung in der Regel gegeben, wenn der Chartervertrag für mindestens 12 Monate abgeschlossen wurde.

Bei Charterbooten im Ausland dürfen Charterer deutscher Staatsangehörigkeit im Ausnahmefall die Nationalflagge an Stelle der KA- bzw. DSV-Flagge unter der Backbordsaling fahren, wenn die politische Situation des Gastlandes dies zweckdienlich erscheinen lässt.



Stander

Jede in Dienst gestellte Yacht muss den Stander eines der Vereine führen, bei dem sie eingetragen ist, auch wenn sie keine ständige Besatzung hat. Der Stander wird im Großtopp gefahren, er weht bei Tag und Nacht. Kann der klassische Standerstock nicht gesetzt werden, ist eine zweckdienliche Hilfskonstruktion zu wählen. Nur wenn auch dies nicht möglich ist, kann der Stander an oberster Stelle unter der Backbordsaling gefahren werden. Es darf jedenfalls nur ein Stander gesetzt werden. Eine Yacht, die bei mehreren Vereinen eingetragen ist, führt im allgemeinen den Stander des Vereins, dem sich der Eigner hauptsächlich angehörig fühlt; im Hafenbereich den heimischen Stander, in fremden Häfen den Stander des ältesten ortsansässigen Vereins, dem der Eigner angehört.
Der Stander am Flaggenmast eines Vereins weht vom Ansegeln bis zum Absegeln Tag und Nacht.



Verbandsflagge

Die Verbandsflagge, also beispielsweise die Flagge des DSV, weht an Bord nur am Tage und nur in Verbindung mit der Bundesflagge. Sie wird im Hafen, vor Anker und beim Anlaufen eines Hafens unter der Steuerbordsaling gesetzt, im Ausland dagegen unter der Backbordsaling.



Europaflagge

In zunehmendem Maße sind in der Bundesrepublik Deutschland beheimatete Sportboote zu beobachten, die am Heck statt der Bundesflagge die Europaflagge mit und ohne Bundesflagge in der Gösch (obere Ecke am Flaggen-liek) fuhren.

Soweit es sich um zur Seefahrt bestimmte Sportfahrzeuge handelt, steht diese Praxis nicht im Einklang mit der Rechtslage (Flaggenrechtsgesetz § 8 [2]) und kann mit Geldbußen geahndet werden.

Um der Verbundenheit mit dem Europagedanken Ausdruck zu verleihen, sollte die Europaflagge so gefahren werden, daß Zweifel an der Bundesflagge als alleiniger Nationalflagge ausgeschlossen sind. (z.B. unter der Saling)



Gastflagge

Bei Einfahrt in den Hafen eines Gastlandes setzen Yachten die Flagge des Gastlandes unter der Steuerbordsaling, nicht jedoch die Flaggen zuvor besuchter Länder. Von einer Auslandsfahrt heimkehrende Yachten können im deutschen Hoheitsgebiet die Flaggen der besuchten Länder in der Reihenfolge des deutschen Alphabets und in gleicher Größe untereinander nur am Tage der Heimkehr und beim jährlichen Absegeln unter der Steuerbordsaling zeigen.



Gösch

Die Gösch ist die Flagge des Heimathafens oder des Bundeslandes. Sie ist rechteckig und wird an einem Flaggenstock am Vorsteven oder auf dem Klüverbaum gesetzt. Auf Segelyachten ist das Führen einer Gösch unüblich.



Signalflaggen

Signalflaggen nach dem Internationalen Signalbuch dürfen nur nach dessen Vorschriften verwendet werden und sind sofort wieder einzuholen, wenn der Signalaustausch beendet ist. Einzige Ausnahme ist die Flaggengala. Die Größe der Signalflaggen ist so zu wählen, dass sie auch aus größerer Entfernung erkennbar sind.



Flaggengruß

Der Flaggengruß ist nach wie vor bei vielen seefahrenden Nationen gebräuchlich. Besonders in Großbritannien und in den skandinavischen Ländern wird darauf Wert gelegt. Der Flaggengruß ist freiwillig, die Erwiderung eines Grußes jedoch Pflicht. Yachten können sich untereinander durch einmaliges dippen der Flagge, oder, falls dieses wegen eines zu kurzen Flaggenstocks nicht möglich ist, durch Senken des Flaggenstocks mit der Flagge grüßen. Die zuerst grüßende Yacht holt die Flagge halb nieder und heißt sie wieder vor, wenn die andere Yacht die Flagge niedergeholt hat. Ein Kriegsschiff wird immer zuerst gegrüßt; dabei wird die eigene Flagge erst dann wieder geheißt, wenn das Kriegsschiff dies bereits getan hat. Beim Begegnen einer Flottille von Kriegsschiffen oder Yachten grüßt man nur das durch den Führungsstander gekennzeichnete Schiff.



Flaggenparade

Das Zeremoniell der Flaggenparade ist nach wie vor internationaler Brauch.

Als Flaggenzeit versteht man die Zeit, während der alle Flaggen wehen. Und zwar:

Vom 1. Mai bis 30. September von 8.00 Uhr, in den übrigen Monaten von 9.00 Uhr, bis Sonnenuntergang, spätestens jedoch bis 21.00 Uhr.

Die Zeiten des Vorheißens und Niederholens geben ein im Hafen oder vor Anker liegendes Kriegsschiff, die größte Yacht oder der Flaggenmast des ortsansässigen Vereins an. Jede deutsche Yacht ist verpflichtet, in einem fremden Hafen sich den Gepflogenheiten des Gastgebers anzupassen. Wird eine Flaggenparade durchgeführt, hat sie sich daran zu beteiligen.

Die Flaggenparade soll möglichst gleichzeitig mit den anderen Schiffen und Yachten durchgeführt werden und betrifft alle Flaggen. Eine Yacht, die im fremden Hafen voraussichtlich zur Zeit der abendlichen Flaggenparade kein Mitglied der Besatzung an Bord hat, holt vorher alle Flaggen ein. Versäumnisse bei der Flaggenparade gelten als Missachtung der am Platz wehenden Nationalflagge. Das Wehenlassen der Flaggen über Nacht im Hafen gilt als Zeichen grober Nachlässigkeit. Auf See kann die Nationale nachts oder bei schlechtem Wetter niedergeholt werden, jedoch nicht in Grenzgewässern. Im übrigen wird sie gesetzt bei der Annäherung von Kriegsschiffen und Behördenfahrzeugen. Wird in einem Yachthafen oder an Land der Flaggenmast eines Vereins beflaggt, erfolgt das Vorheißen und Niederholen aller Flaggen möglichst gleichzeitig innerhalb der Flaggenzeit, im übrigen wie an Bord. Andernfalls soll die Bundesflagge als erste vorgeheißt werden. Dann folgen die Landes- und sonstigen Flaggen. In umgekehrter Reihenfolge werden die Flaggen niedergeholt.



Flaggengala

Bei festlichen Anlässen flaggen die Yachten im Hafen und vor Anker über die Toppen. Zum Ausflaggen werden ausschließlich die Signalflaggen verwendet. Sie werden vom Vorschiff über die Toppen bis zum Achterschiff gesetzt. Dabei ist die Reihenfolge vorgegeben.

Die richtige Reihenfolge der Beflaggung vom Vorschiff nach achtern: A, B, C, 1, D, E, F, 2, G, H, I, 3, J, K, L, 4, M, N, O, 5, P, Q, R, 6, S, T, U, 7, V, W, X, 8, Y, Z, 9, Null.



Eignerflagge

Das Setzen einer Eignerflagge ist nicht mehr üblich.



Trauer

Als Zeichen der Trauer wird die Flagge halbstocks gesetzt. Falls dieses nicht möglich ist, ist ein Trauerflor über der gesetzten Flagge üblich. Im allgemeinen wird nur im Hafen oder vor Anker Trauer gezeigt, in Fahrt nur dann, wenn sich ein Toter an Bord befindet. Die Trauer dauert bis zur Beendigung der Beisetzung. Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in bestimmten ausländischen Ländern das Thema Flaggenführung und Flaggengala sehr ernst genommen wird, deshalb sollten sich deutsche Yachten als Gäste den dortigen Gepflogenheiten anpassen.



Sonstige Flaggen

Unabhängig von diesen Regeln sind die Vorschriften der Behörden über das Führen von Flaggen und Stander zu beachten.



Spaßflaggen

Haben auf einer ordnungsgemäß geführten Boot oder Yacht nichts verloren. Bierseidel-, Fußballvereins-, Piratenflaggen etc. zeigen auf, dass der Skipper einer solch beflaggten Yacht von Seemannschaft nicht viel hält, bzw keine Ahnung hat. Es sind die Art von “Freizeitkapitänen”, die auch sonst immer wieder unangenehm auffallen.



Quelle: DSV, DMYV  u.a.

 

 

ms-Lioba-01_05_02